Wie kommen Sie regelmäßig zur Arbeit? Nehmen Sie wie 63 % der deutschen Berufspendlerinnen und -pendler das Auto? Oder gehören Sie zu den 29 % der Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsort erreichen? Immerhin fast ein Viertel der Berufstätigen nutzt (hin und wieder) das Fahrrad und verbindet den Arbeitsweg mit einem sportlichen Ausgleich. [1]

Der Arbeitsweg und die Art und Weise, wie der Arbeitsplatz erreicht wird, gehören zu einem Teilaspekt des aktuellen Trendbegriffs des „Betrieblichen Mobilitätsmanagements“. Die thematische Vielfalt unter diesem Sammelbegriff geht jedoch deutlich darüber hinaus. Laut Industrie- und Handelskammer RheinNeckar versteht man unter dem Betrieblichen Mobilitätsmanagement einen strategischen Ansatz für Unternehmen eine effiziente, attraktive, umwelt- und sozialverträgliche Personenmobilität zu fördern und aktiv zu gestalten. Verbesserungen werden dabei zum Beispiel in den Themenbereichen Mitarbeitermobilität, Dienstreisen, Fuhrpark, Mobilitätskosten und Infrastruktur gesucht und umgesetzt. [2] Dieser Artikel betrachtet insbesondere den Aspekt der Mitarbeitermobilität, einige Erkenntnisse lassen sich jedoch durchaus auch auf die anderen genannten Aspekte übertragen.

Was hat es denn nun aber mit diesem Thema konkret auf sich? Bringt das Betriebliche Mobilitätsmanagement – gut ausgelebt – tatsächlich einen deutlich spürbaren Mehrwert für Arbeitgebende, Arbeitnehmende und die Umwelt? Oder handelt es sich vielmehr um einen Hype, dessen Wirkung schnell wieder verpuffen kann?

 

Bewerbende schätzen arbeitgeberseitige Mobilitätsangebote

Sicher ist, dass Sozialleistungen bei Bewerbenden gut ankommen. Der Kienbaum Benefits Survey 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass knapp 11 % der Befragten bereit wären, auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten, um attraktive Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei liegen Mobilitätsbenefits unter den beliebtesten fünf Sozialleistungen: Fast ein Drittel der Befragten (31,5 %) gab den Firmenwagen in seiner Auswahl der attraktivsten Vorteile an. 18,1 % nannten Fahrtkostenzuschüsse, 11,2 % ein Ticket für den ÖPNV und 9 % ein Firmenfahrrad oder -E-Bike. Auch wenn Firmenwagen und Parkplatz noch zu den attraktivsten Benefits zählen, zeichnet sich zunehmend ab, dass Arbeitnehmende nachhaltigere Verkehrsmittel wählen. [4]

In Deutschland ist fast jeder zweite der neu zugelassenen Pkw geleast (48 % im Jahr 2024). Leasingnehmer sind zum Großteil Unternehmen. Bei E-Autos ist der Anteil der Leasingfahrzeuge noch höher und liegt bei mehr als 60 % der jährlichen Neuzulassungen. [3]
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Dabei spielt die Frage der Erreichbarkeit des Arbeitsortes – und damit auch die Verkehrsmittelwahl – bereits vor dem Beginn des Bewerbungsprozesses eine große Rolle. Immerhin für 67 % der Jobsuchenden ist die Länge des Arbeitswegs ein wichtiges Kriterium für oder gegen eine angebotene Stelle. [5] In einer 2018 durchgeführten Befragung von 24.000 Fach- und Führungskräften sagten 50 % aus, dass sie einen Arbeitsweg mit einer maximalen Länge von 31 bis 60 Minuten in Kauf nehmen würden. [6] Eine aktuelle Umfrage der Hochschule St. Gallen (Schweiz) bestätigt, dass kurze Arbeitswege im Trend liegen. In dieser Erhebung lag der durchschnittliche Arbeitsweg der Befragten im Jahr 2024 bei knapp 29 Minuten. [7]

Dies spiegelt sich auch in den weiteren Ergebnissen der Studie wider. Befragt nach der Wichtigkeit diverser Kriterien für die Wahl des Verkehrsmittels auf dem Arbeitsweg gaben 88 % Flexibilität und 86 % Zeiteffizienz als wichtigste Faktoren an. [7] Diese Aspekte sind zugleich die Argumente, die häufig gegen die Wahl eines nachhaltigeren Verkehrsmittels eingebracht werden. Unter anderem ein dichter Fahrplan im öffentlichen Personennahverkehr würde für 53 % der Befragten die Bereitschaft erhöhen, auf den ÖPNV umzusteigen. 43 % würden gar den Nahverkehr auf dem Weg zu Arbeit nutzen, wenn die Preise günstiger wären. [7] Könnte ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers also einen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl der Arbeitnehmenden haben?

Das Fahrrad holt auf: Zwischen 2019 und 2023 hat sich der Gesamtumsatz der Dienstradleasing-Anbieter fast verfünffacht. Bereits Ende 2023 hatten 37 % der Erwerbstätigen in Deutschland einen Zugang zu Dienstradleasing. Rund 10 % nutzten dieses Angebot auch und waren mit 1,9 Mio. geleasten Diensträdern unterwegs. [8]
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Erstaunlich ist, dass dieselbe Studie zu dem Ergebnis kam, dass 66 % der deutschen Arbeitgeber keine Daten zur Messung der Verkehrsmittel und zurückgelegten Distanzen ihrer Arbeitnehmenden für Pendelwege erheben. [7] Und das, obwohl 60 % der Beschäftigten in Deutschland berufsbedingt in eine andere Stadt oder Gemeinde pendeln. [9] Ist das Thema Betriebliches Mobilitätsmanagement für Arbeitgebende also eher uninteressant?

Arbeitgebende müssen gut abwägen

Zumindest in Teilaspekten lautet die Antwort auf die zuletzt gestellte Frage: „Nein“. Denn besagte Studie hat ebenfalls die derzeit vorhandenen Mobilitätsangebote der Unternehmen abgefragt und kommt zu dem Ergebnis, dass einzelne Mobilitätsangebote bei Unternehmen vorhanden sind. So bieten 68 % der befragten Arbeitgeber einen PKW-Parkplatz am Hauptarbeitsort an, 56 % zusätzlich oder alternativ ein Deutschlandticket und nur 18 % der Unternehmen haben kein Mobilitätsangebot. [7]

Laut einer Befragung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) aus dem Jahr 2025 nutzen 13,5 Mio. Menschen das Deutschlandticket. [10] In vielen Unternehmen hat das Deutschlandticket die bisherigen und nur regional gültigen Jobtickets abgelöst.
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Die Tatsache, dass 66 % der deutschen Arbeitgebenden keine Messung zu den genutzten Verkehrsmitteln ihrer Arbeitnehmenden durchgeführt hat, lässt jedoch vermuten, dass diese Leistungen im Rahmen von Einzelbedarfen eingeführt wurden und keiner ganzheitlichen Unternehmensbetrachtung unterliegen.

Verständnis kann man dafür entwickeln, wenn man hinter die Kulissen der Einführung eines derartigen Angebots schaut, denn es gibt für Arbeitgebende viel zu beachten.

Zunächst einmal darf der Zeitaufwand bei der Einführung einer neuen Beschäftigtenleistung nicht unterschätzt werden. Meist können es sich nur größere Unternehmen erlauben, eine Person ausschließlich mit Themen dieser Art zu betrauen. Unklar ist daher in Unternehmen häufig die Verantwortlichkeit für derartige Themen. Ohne Verantwortlichkeiten scheitert eine Gesamtbetrachtung bereits an der fehlenden Aufgabenstellung.

Auch die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass einer der relevantesten Aspekte die klare Rollenverteilung und Festlegung von Verantwortlichkeiten ist, um eine Transformation zu beschleunigen. Bestenfalls ist diese Rolle zudem mit einer gewissen Entscheidungsfreiheit versehen. [11]

Sobald die Verantwortlichkeit klar geregelt ist, geht es in die Tiefe. Für ein zielgerichtetes Angebot an die Beschäftigten ist eine Evaluation der Ausgangslage unabdingbar. Hierbei relevant sind nicht nur die genutzten Verkehrsmittel, sondern auch weitere abgestufte Auskünfte. Beispielsweise der zeitliche Aspekt der Anreise mit den unterschiedlichen Verkehrsmitteln oder Gründe aus denen diese bisher nicht genutzt werden. Auch Besonderheiten des Unternehmens müssen Berücksichtigung finden. [11]

Aus dem Gesamtbild lässt sich im Anschluss eine erste Diskussionsgrundlage schaffen, anhand derer die Verantwortlichen im Unternehmen neue Leistungen auswählen und tiefergehend evaluieren können.

Ein besonders wichtiger Punkt für Unternehmen ist die steuerliche Betrachtung der möglichen zusätzlichen Leistungen. Gerade das Steuerrecht ist hierbei oft für nicht geschulte Personen undurchschaubar, sodass der Einbezug einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters sinnvoll ist. Werden die möglichen Leistungen nicht intensiv genug betrachtet, können für das Unternehmen durch zusätzliche steuerliche Abgaben deutlich höhere Kosten entstehen als nur die Kosten der Bereitstellung der Leistung vermuten lassen. Auch der (finanzielle) Mehrwert für die Beschäftigten kann dadurch immens geschmälert werden, wenn die Steuerlast zu Abzügen bei etwaigen Zuschüssen führt.

Wenn auch dieser Teilaspekt ausreichend betrachtet wurde und die finalen „Gewinner“ des zukünftigen Angebots feststehen, muss der Arbeitgeber zuletzt noch entscheiden, wie er seinen Beschäftigten das Angebot zukommen lassen will. Zur Umsetzung im Unternehmen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Da die Steuerung der unterschiedlichen Angebote mit ihren unterschiedlichen steuerlichen Betrachtungen in der Regel jedoch sehr komplex ist, steigt der Arbeitsaufwand mit der Anzahl der zusätzlichen Leistungen bei manueller Abwicklung deutlich an.

So empfiehlt auch die Studie der Hochschule St. Gallen den Einsatz eines speziellen Dienstleisters als effizientere und flexiblere Umsetzungsform. Dieser sollte eine digitale Schnittstelle für die Nutzung durch Arbeitnehmende und die Steuerung durch den Arbeitgeber aufweisen. [11] Vorteile dieser Umsetzungsform sind der um ein vielfaches reduzierte Aufwand auf Arbeitgeberseite, die Garantie des Dienstleisters, dass alle steuerlichen Aspekte stets auf dem aktuellen Stand der Gesetze um einen vielfachen reduzierten Aufwands einfache Handling durch die Arbeitnehmenden im Self-Service.

Diese Darstellung zeigt, dass die Einführung von zusätzlichen Leistungen durch den Arbeitgeber mit einem sehr großen Aufwand verbunden ist, der – je nach Umsetzungsform – sich nicht nur auf den Einführungszeitraum beschränkt. Auch erhöhte Kosten durch zusätzliche Leistungen und deren Abwicklung muss der Arbeitgeber einplanen. Lohnt es sich für ihn dennoch, Mobilitätsangebote für seine Beschäftigten zu stellen?

 

Investition bringt Nutzen für beide Seiten

Die Antwort auf diese Frage kann mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden. Selbstverständlich ist nicht jedes Mobilitätsangebot für jeden Arbeitgebenden und seine Beschäftigten geeignet. Dennoch zeigt eine Umfrage, dass 72 % der Bewerbenden sich wegen attraktiver Zusatzleistungen für einen Arbeitgeber entscheiden. Auch transparente Beförderungswege sind ein wichtiges Kriterium für die Annahme einer Stelle. [12] So ist es sicherlich für Arbeitgeber bei der Besetzung von offenen Stellen hilfreich, ihre zusätzlichen Leistungen bereits in Stellenausschreibungen klar zu benennen.

Die Arbeitsmarktsituation der letzten Jahre hat ebenfalls dazu beigetragen, dass Arbeitgeber vermehrt um Bewerbende kämpfen und sich als attraktiver als die Konkurrenz behaupten mussten. Auch wenn die wirtschaftliche Situation Deutschlands eine sich langsam umkehrende Entwicklung des Arbeitsmarkts vermuten lässt, sind bereits eingeführte Angebote durch Unternehmen immer noch auf dem Markt vorhanden und dienen als Zugpferd für Bewerbende.

Besonders herauskristallisiert hat sich die letzten Jahre, dass Bewerbende eine gewisse Flexibilität in der Entscheidung schätzen, welche Angebote sie nutzen möchten. Dies erklärt unter anderem die Tendenz einiger Arbeitgeber, Mobilitätsangebote durch so genannte Mobilitätsbudgets flexibler zu gestalten.

Bei Mobilitätsbudgets handelt es sich um ein festgelegtes Kontingent, das erlaubt, dienstliche und private Wege mit beliebigen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Sie können als individuelle Pakete geschnürt und so je nach Bedarf und Berechtigungen den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. [13]

Im Jahr 2024 haben bereits 13 % der deutschen Unternehmen ein Mobilitätsbudget eingeführt oder befinden sich zumindest in der Planungsphase. Der Trend scheint sich in Zukunft weiter fortzusetzten. Allein im Zeitraum April 2023 bis Oktober 2024 haben sich 67 % der befragten Unternehmen intensiv mit dem Thema Mobilitätsbudget auseinandergesetzt. [14]
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Der Vorteil für Beschäftigte liegt auf der Hand. Für Arbeitgebende lohnt sich die Investition jedoch ebenfalls. Durch Mobilitätsbudgets lassen sich häufig Kostenersparnisse realisieren, da eine Leistung nicht pauschal an alle Mitarbeitenden ausgegeben und bezahlt wird, sondern nur an diejenigen, die diese Leistung auch in Anspruch nehmen. Daneben erlaubt es dem Arbeitgeber einen Einfluss auf die Wahl der Verkehrsmittel zu nehmen, sodass beispielsweise insbesondere nachhaltige und umweltfreundliche Verkehrsmittel gefördert werden können. Wie weiter oben angegeben, würden 43 % der Befragten einer Studie öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nutzen, wenn diese günstiger wären, was sich mit einer Bezuschussung durch den Arbeitgeber erreichen ließe. Und nicht zuletzt ist ein Mobilitätsbudget ein Image-Plus für Arbeitgebende mit offenen Stellen, da es den Wunsch der Beschäftigten nach Flexibilität, Individualität und Entscheidungsfreiheit erfüllen kann.

Dass Mobilitätsangebote eine wirksame Methode zur Beschäftigtenfindung und -bindung sein können, finden immer mehr Arbeitgeber. So zeigt auch die Studie der Hochschule St. Gallen auf, dass 59 % der Arbeitgeber in den letzten drei Jahren eine Transformation ihres Mobilitätsangebots durchgeführt haben. Inzwischen bieten 11 % der befragten Arbeitgeber ein Mobilitätsbudget an – allerdings gehört es auch zur Realität, dass immerhin noch 18 % der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten bisher kein Mobilitätsangebot unterbreiten. [7]

 

Persönliches Fazit

Betriebliches Mobilitätsmanagement – Hype oder hilfreich? Diese etwas provokante Formulierung findet sich in der Überschrift dieses Artikels. Doch was ist nun das Ergebnis? Meiner Meinung nach muss man das Rad nicht neu erfinden. Mobilitätsangebote gehören für einige Unternehmen bereits seit Jahren dazu, andere entdecken diese gerade erst. Es ist sicherlich sinnvoll, seine Mobilitätsangebote zu strukturieren und ggf. in Pakete zu bündeln. Es ist jedoch auch ein Angebot, das individueller nicht sein könnte. Abhängig von Lage und Größe des Unternehmens, Branche und sonstigen Leistungen haben Unternehmen und Beschäftigte jeweils andere Voraussetzungen und benötigen ein sehr individuelles Konzept. Hilfreich ist dies, wenn es gut durchdacht und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst ist, was sich leicht an Nachbetrachtungen und entsprechender individueller Auswertungen in den Unternehmen erkennen lässt. Umweltaspekte stehen bei diesem Thema jedoch bei weitem nicht so sehr im Mittelpunkt wie zeitliche Effizienz oder Kostenaspekte. Gehypt wird der Begriff in den letzten Jahren umso mehr, vielleicht weil für die Gesamtbetrachtung eines Mobilitätsangebots nun ein Sammelbegriff gefunden wurde. Fest steht jedoch auch, dass ein Betriebliches Mobilitätsmanagement eines Unternehmens dort an Grenzen gerät, wo das Angebot an nachhaltigen Verkehrsmitteln nicht oder nur ungenügend vorhanden ist. Von Arbeitgebern in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden schließlich die am Markt vorhandenen Angebote. Auch wenn der Begriff „Betriebliches“ Mobilitätsmanagement lautet – letzten Endes ist in vielen Bereichen ein Zusammenspiel von Unternehmen und staatlichen Angeboten vonnöten, um die letzte Hürde der Akzeptanz zu nehmen.