Der Begriff „E-Bike“ bezeichnet ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Fast alle E-Bikes sind Pedelecs, bei denen die fahrende Person den Motor über die Pedalkraft steuert. Um gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dem Fahrrad gleich gestellt zu sein, muss der Motor weniger als 250 Watt Nenndauerleistung haben und ab 25 km/h abregeln. E-Bikes, die bis 45 km/h unterstützen (S-Pedelecs), sind hingegen Kleinkrafträder der Fahrzeugklasse L1e-B, welche versicherungs-, helm- und führerscheinpflichtig sind.

Der Elektromotor unterstützt beim Fahren bergauf oder mit Zuladung und ermöglicht so den Umstieg vom PKW auf das Fahrrad. Vor allem auf täglichen Kurzstrecken von einem bis sieben Kilometern, die circa 60 Prozent der städtischen Autofahrten ausmachen, können E-Bikes genutzt werden, um den PKW zu ersetzen. Ihr Flächenverbrauch ist kleiner und der Energieverbrauch zwanzigmal geringer. Somit sind E-Bikes – ebenso wie einspurige E-Lastenräder bis 80 cm Breite, die sich gut in die Radinfrastruktur integrieren können –, ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Mobilität.