Berufspendler*innen sind Personen, die ihre Wohngemeinde regelmäßig für das Aufsuchen der Arbeitsstätte verlassen. Um einen „regelmäßigen Wechsel“ zu erreichen, kann die Wohngemeinde täglich (Tagespendler*in) oder nur am Wochenende (Wochenendpendler*in) verlassen werden. Hinsichtlich der Pendelentfernungen gibt es Abstufungen in Arbeitsstrecken bis maximal 20 Kilometer (Nahpendler*in) oder mehr (Fernpendler*in).

Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen, nennt man Einpendler*innen. Auspendler*innen hingegen arbeiten nicht am Wohnort. Die Differenz zwischen den Auspendler*innen und den Einpendler*innen entspricht dem Pendlersaldo, das für wirtschaftliche Erhebungen und städtebezogene Raumplanungen eine große Rolle spielt.

Im Steuerrecht unterscheidet man zudem die Begriffe „Grenzpendler*in“ und „Grenzgänger*in“. Während der erste Personenkreis im Ausland lebt und überwiegend in Deutschland berufstätig ist, überqueren Grenzgänger*innen täglich die Grenze, um im benachbarten Land zu arbeiten.

Darüber hinaus gibt es den inoffiziellen Begriff des „Mehrstaaters“ für eine Person, die ihre gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten ausübt.