Wegeketten
Unter einem Weg wird die Ortsveränderung von einem Ausgangspunkt zu einem Ziel [1] mit genauem Zweck definiert. Der Zweck kann eine bestimmte Aktivität sein, zum Beispiel Arbeiten, Einkaufen, Kinder zur Schule bringen. [2] Wegeketten entstehen aus einer Aneinanderreihung von Ortsveränderungen und sind alle Wege, die eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurücklegt.
„Wohnen → Arbeiten → Einkaufen → Kinder von Bildungseinrichtung abholen →Wohnen“ ist eine Verkettung von insgesamt vier Wegen. Handelt es sich, wie in diesem Beispiel, bei dem ersten und letzten Zweck um die Aktivität Wohnen, wird die Aktivitätenkette als Ausgang bezeichnet. [2] Legt man einen Weg mit mehreren Verkehrsmitteln bzw. in Kombination mit Fußverkehr zurück, spricht man von Etappen. Ein Verkehrsmittel (bzw. ein Fußweg) repräsentiert eine Etappe. [3]
2019 wurden durchschnittlich 3,15 Wege pro Person und Tag absolviert. An Werktagen (Montag bis Freitag) werden durchschnittlich mehr Wege pro Person und Tag zurückgelegt als am Wochenende. [4]
Die Mobilitätsquote variiert nur leicht nach Raumtyp und Jahreszeit. Deutliche Unterschiede zeigen sich dagegen in Abhängigkeit von Personeneigenschaften: Männer gehen häufiger aus dem Haus als Frauen, junge Menschen häufiger als ältere und Personen mit hohem ökonomischem Status häufiger als Personen mit niedrigem ökonomischem Status. [5] Personen, die Care-Arbeit leisten, verbinden verschiedene Wege entlang der primären Strecke, das heißt bis sie den Zielort erreichen. Die primäre Strecke ist zum Beispiel der Weg vom Wohnort zur Arbeit und wieder zurück zum Wohnort. Durch zusätzliche Aktivitäten entlang dieser Strecke entstehen bei dieser Personengruppe komplexe Wegeketten. [6] Alleinerziehende sind am längsten pro Tag unterwegs und erreichen die höchste Wegeanzahl pro Tag. Sie liegt im Durchschnitt doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. Im Vergleich zu den Alleinerziehenden resultiert für Eltern aus Paarfamilien aus ihrer überdurchschnittlichen Wegeanzahl und zurückgelegten Strecke keine höhere Belastung bezüglich der Zeit unterwegs. [7]
Auffällig ist, dass häufig junge Familien mit Kindern die verschiedenen Wege mit dem Auto bewältigen, vor allem wenn sich der Wohnort in einer ländlichen Region befindet. Der Autobesitz in ländlich oder dörflich geprägten Regionen liegt bei 90 Prozent der Haushalte und somit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 77 Prozent (2021). [8, 9] Nur 5 Prozent des Verkehrsaufkommens werden in ländlichen Regionen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. [8] Intermodal, mit Fahrrad, zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden Wegeketten vor allem im städtischen Raum bewältigt. [7]
Quellen
[1] Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2012): Begriffsbestimmung. Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. S. 25 Zuletzt geprüft am: 26.07.2024
[2] Siehe Stefan Hubrich; Frank Ließke; Rico Wittwer; Sebastian Wittig, Regine Gerike (2019): Methodenbericht zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“. S.11f. Zuletzt geprüft am: 26.07.2024
[3] Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2017): Multi-und Intermodalität: Hinweise zur Umsetzung und Wirkung von Maßnahmen im Personenverkehr. S. 9. Zuletzt geprüft am: 26.07.2024
[4] FIS Mobilität und Verkehr(2022): Wegehäufigkeit und Mobilitätsquote. Zuletzt geprüft: 31.07.2024
[5] infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft (2018): Mobilität in Deutschland – MiD Ergebnisbericht. S.3 Zuletzt geprüft am: 31.07.2024
[6] Vgl. Frieda Bellmann; Diana Polack; Lieke Ypma (2019): female mobility – a longread. Zuletzt geprüft am: 22.07.2024
[7] Vgl. Joachim Scheiner; Christian Holz-Rau (2015): Women´s complex daily lives: a gendered look at trip chaining and activity pattern entropy in Germany. Zuletzt geprüft am: 26.07.2024
[8] VCD (2021): Factsheet zur Rolle des Autos in ländlichen Räumen, den Herausforderungen und Möglichkeiten des ÖPNV und seiner Bedeutung für die soziale Teilhabe. Zuletzt geprüft am: 22.07.2024
[9] Statistisches Bundesamt (2022): Pressemitteilung Nr. N 058. Zuletzt geprüft am: 22.07.2024