Fußverkehr
Als Fußverkehr werden die im Gehen zurückgelegten Wege außer Haus bezeichnet. 2017 wurden in Deutschland 22 Prozent dieser Außer-Haus-Wege vollständig zu Fuß bewältigt. [1] In kleineren Orten sind es weniger, in hoch verdichteten Stadtgebieten wie Berlin Mitte beträgt der Anteil bis zu 34 Prozent. [2] Hinzu kommen die Wege zu und von Haltestellen, Bahnhöfen sowie den Park- und Abstellplätzen von Individualfahrzeugen.
Fußverkehr ist die einzige Mobilitätsoption, die fast allen Menschen praktisch jederzeit zur Verfügung steht. Als Vorzüge gelten seine Einfachheit und Flexibilität, die niedrigen Kosten für Gehende und die Allgemeinheit und der geringe Flächenbedarf. Hinzu kommen die Schonung der Umwelt, die Belebung von Stadträumen, lokalem Handel und Gastronomie, positive Gesundheitseffekte sowie intensive und vielfältige Sinneseindrücke. Als Schwächen des Fußverkehrs gelten die niedrige Geschwindigkeit sowie Behinderungen und Gefährdungen durch andere Verkehrsmittel. Dennoch sind nach Umfragen Gehende zufriedener mit ihrer Mobilitätsform als Menschen mit Auto, Bus, Bahn und Fahrrad. [3]
Nach langer Geringschätzung in der Politik, der Stadt- und Verkehrsplanung wächst seit einigen Jahren das Interesse am Fußverkehr. Vor allem Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln und Leipzig haben für ihn Personal eingestellt, Strategien entwickelt und Pläne aufgestellt. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund von 2021 ist die Erstellung einer Nationalen Fußverkehrsstrategie beschlossen; auch in der Straßenverkehrsordnung sollen Gehende bessergestellt werden.
Quellen
[1] Siehe Mobilität in Deutschland – MiD.Ergebnisbericht. 2019.S. 45 (zuletzt aufgerufen am: 26.05.2023).
[2] Siehe Land Berlin: "Mobilität in Städten – Systemrepräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018" - Mobilitätsdaten für Berlin auch bezirksweise. Download Mitte, Tabelle 5.2 (zuletzt aufgerufen am: 26.05.2023).
[3] Siehe Land Berlin: "Mobilität in Städten – Systemrepräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018" - Mobilitätsdaten für Berlin auch bezirksweise. S. 127 (zuletzt aufgerufen am: 26.05.2023).