Bedarfsverkehre werden seit den 1980er-Jahren als ÖPNV-Grundversorgung eingesetzt, wenn die Nachfrage für einen Linienbus zu gering ist. Sie werden oft als Anrufsammel- oder Anruflinientaxi bezeichnet und müssen telefonisch mit einer gewissen Mindestvorlaufzeit bestellt werden. Ein Beispiel ist das Anrufsammeltaxi im Hochtaunuskreis.

Unter dem Begriff „On-Demand-Verkehr“ sind Bedarfsverkehre gegenwärtig stark in den Fokus gerückt, was durch zahlreiche geförderte Modellvorhaben unterstrichen wird. Das zentrale Unterscheidungsmerkmal neuer On-Demand-Verkehre gegenüber den bisher etablierten Bedarfsverkehren ist die Art der Bestellung, die in erster Linie über eine App und ein automatisiertes Buchungs- und Dispositionssystem läuft. Dadurch entfällt die bisher übliche Bestellung über eine Telefonzentrale, sodass Buchungen während der Betriebszeiten direkt und ohne Warteschleifen getätigt werden können. Die Vorbestellzeiten können kurz sein und der Fahrgast erhält Informationen über die Position der gebuchten Verkehrsdienstleistung in Echtzeit. Beispiele für On-Demand-Verkehre sind die Angebote EMIL in Taunusstein und KNUT in Frankfurt am Main.

Mit der Digitalisierung ist die Erwartung verbunden, Bedarfsverkehre zu modernisieren, zu flexibilisieren und sie so attraktiv zu machen. Allerdings sind die Angebote bisher mit hohen Kosten verbunden und offen ist die Frage, wie die gegenwärtig im Rahmen von zeitlich begrenzten Förderprogrammen erprobten Angebote langfristig fortgeführt werden.

Mit dem Inkrafttreten des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im August 2021 ist die Genehmigung in den ÖPNV integrierter On-Demand-Verkehre mit dem neuen § 44 PBefG zum „Linienbedarfsverkehr“ einfacher geworden. Bedarfsverkehre außerhalb des ÖPNV können mittels des neuen § 50 „Gebündelter Bedarfsverkehr“ genehmigt werden. Allerdings ist dieser Angebotstyp in der Praxis bisher nicht relevant.

Anmerkung

Zum Zeitpunkt der Texterstellung war Gastautor Dr. Jürgen Gies als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektleiter am Deutschen Institut für Urbanistik tätig.