Sie war politisch hoch umstritten und wurde am 1. Januar 2005 eingeführt – die Lkw-Maut in Deutschland. Seitdem sind über zwei Jahrzehnte vergangen. Jeder kennt die „Maut-Brücken“, die sich an vielen Stellen über die Autobahnen spannen. Doch wie funktioniert die Maut? Für wen gilt sie heute? Und wie viele Fahrzeuge werden erfasst? Im HOLM-Blog stellen wir wichtige Fakten und Zahlen zur Maut vor.

Lkw-Maut gilt auf (fast) allen deutschen Autobahnen und Bundesstraßen

Die Lkw-Mautpflicht gilt in Deutschland heute auf allen Autobahnen einschließlich Tank- und Rastanlagen sowie auf allen Bundesstraßen, auch innerorts. Von der Mautpflicht gesetzlich ausgenommen sind nur wenige Bundesautobahnabschnitte an der Grenze zu Frankreich und der Schweiz sowie einige Abschnitte, die privat finanziert wurden.

Insgesamt umfasst das mautpflichtige Streckennetz rund 51.000 Kilometer. Eine umfassende Auflistung aller gebührenpflichtigen Abschnitte gewährt die amtliche Tabelle des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unter www.mauttabelle.de. Das Betreiberunternehmen Toll Collect, seit 1. September 2018 vollständig im Besitz des Bundes, zeigt alle mautpflichtigen Strecken in seinem Mautatlas und auf einer Karte zum Download.

Seit 2024 auch für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen!

Bei Einführung der Lkw-Maut am 1. Januar 2005 hatten die Erfassungssysteme zunächst schwere Lkw und Fahrzeugkombinationen (das meint Lkw mit Anhängern) im Visier. Die zulässige Gesamtmasse dieser Transportfahrzeuge lag über 12 Tonnen – Leergewicht plus maximaler Zuladung. Zwölftonner waren bis dato nicht mautpflichtig. Das änderte sich im Oktober 2015, als die Grenze auf über 7,5 Tonnen abgesenkt wurde. 

Im Juli 2024 wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge ausgeweitet, die mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) besitzen. Das bedeutet in der Praxis, dass unter die Mautpflicht seitdem auch 7,5-Tonner fallen. Diese kommen etwa im städtischen Verteilerverkehr, bei Umzügen oder im Handwerk zum Einsatz. Allerdings können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen melden, die dann unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit sind. Die Handwerkerausnahme greift jedoch nur, wenn damit etwa Material, Ausrüstungen, Maschinen für den Handwerksbetrieb oder eigene, handwerklich hergestellte Güter transportiert werden. [1] 

Mautpflichtig sind Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Bild: Toll Collect 

Gewicht allein zählt nicht: Ausnahmen

Die Lkw-Maut unterscheidet aktuell vier Gewichtsklassen: 3,51 Tonnen bis 7,49 Tonnen; 7,5 Tonnen bis 11,99 Tonnen; 12 Tonnen bis 18 Tonnen und über 18 Tonnen. Aber Gewicht allein zählt nicht. Neben der bereits erwähnten Nutzung zu Handwerkszwecken gelten eine Reihe weiterer Ausnahmen. So sind emissionsfreie Lkw – batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Lkw – in Deutschland noch bis zum 30. Juni 2031 von der Maut befreit, für Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen gilt dies sogar dauerhaft. Laut Bundesumweltministerium sind in Deutschland derzeit fast 100.000 Nutzfahrzeuge mit E-Antrieb zugelassen. [2] 

Aber auch viele andere Fahrzeuge sind nach § 1 Abs. 2 Bundesfernstraßenmautgesetz von der Mautpflicht gesetzlich ausgeschlossen. So gilt die Mautpflicht nicht für Omnibusse, deren zulässiges Gesamtgewicht in der EU bei 19,5 Tonnen für Zweiachser und bis zu 28 Tonnen für Gelenkbusse mit mehr als zwei Achsen beträgt. Weitere Ausnahmen betreffen den Einsatzzweck. So gelten Ausnahmen für Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, von Rettungsdiensten oder Fahrzeuge im Straßendienst, wie etwa Reinigungs- oder Räumfahrzeuge. Auch Hilfstransporte wie etwa in die Ukraine sind von der Maut befreit sowie Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.

 

Mautkontrolle mit Technik und Personal

Der Maut-Betreiber Toll Collect und das BALM teilen sich die Aufgabe der Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung. Toll Collect führt eine automatische Kontrolle mittels Kontrollbrücken und -säulen durch. Auf den Autobahnen überprüfen rund 300 fest installierte Kontrollbrücken bei mautpflichtigen Fahrzeugen im fließenden Verkehr, ob die Fahrzeugdaten ordnungsgemäß deklariert wurden. Auf den Bundesstraßen übernehmen das rund 600 Kontrollsäulen. Die Kontrollbrücken und -säulen erfassen die Kennzeichen aller Fahrzeuge, auch von Pkw, und über eine elektronische Bildauswertung die Art der Fahrzeuge. Diese Daten werden dann mit den Buchungsdaten abgeglichen. 

Zusätzlich führt das BALM stationäre Kontrollen etwa auf Autobahnparkplätzen durch. Die Mitarbeitenden der Bundesbehörde sind aber in Kontrollfahrzeugen mutmaßlichen Mautprellern auf der Spur (mobile Kontrolle) und kontrollieren stichprobenartig Betriebe im Transportgewerbe. Bei Verstößen gegen die Mautpflicht erfolgt eine Nacherhebung der Maut und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in dem Verwarn- und Bußgelder drohen. [3] 

Die Kontrollsäulen überprüfen die Einhaltung der Mautpflicht auf Bundesstraßen. Bild: Toll Collect 

Mauthöhe nach dem Verursacherprinzip

Die Lkw-Maut in Deutschland ist eine streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr. Die Maut wird also auf Basis der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs berechnet. Die gefahrenen Kilometer werden mit einem bestimmten Mautsatz multipliziert. 

Beispiel: Für einen Transporter unter 7,5 Tonnen mit der aktuell strengsten Schadstoffklasse „Euro 6“ ergibt sich ergibt sich ein Mautsatz von 15,1 Cent pro Kilometer. Zum Vergleich: Ein 5-achsiger 40-Tonner zahlt in der gleichen Schadensklasse 34,8 Cent pro Kilometer. [4] 

Der Mautsatz enthält Anteile für die verursachten CO₂-Emissions-, Luftverschmutzungs-, Lärmbelastungs- und Infrastrukturkosten. Die vier Gewichtsklassen (und oberhalb von 18 Tonnen tzGm zusätzlich die Achszahl) bestimmen die Mautsatz-Anteile von Infrastruktur und Lärmbelastungskosten. Der Anteil für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse des Fahrzeugs und der Anteil für die verursachten CO₂-Emissionen nach der CO₂-Emissionsklasse. 

 

Mauterhebung grenzenlos

Seit der Einführung des European Electronic Toll Services (EETS) können international tätige Transportunternehmen die elektronische Lkw-Maut in Europa mit nur einem Bordgerät, der On-Board Unit (OBU), und nur einem Vertrag in mehreren Ländern entrichten. Dabei haben die Unternehmen die Wahl zwischen verschiedenen EETS-Anbietern. Neben Deutschland ist die elektronische Entrichtung auch bei der Maut in Österreich, der Schweiz, Belgien und Slowenien möglich. [5] Für die Mauterhebung in Deutschland stellt das BALM den zentralen Mauterhebungsdienst (MED) von Toll Collect zur Verfügung, den EETS-Anbieter seit 2021 nutzen können. Ab Januar 2026 ist die Nutzung des MED gesetzlich verpflichtend. [6]

Alternativ zur automatischen Bezahlung via OBU können Fahrten im mautpflichtigen Straßennetz manuell über die Toll Collect-App oder die Maut-Website gebucht werden. 

Die On-Board Unit im Lkw-Führerhaus bucht sich automatisch ins Mautsystem ein. Bild: Toll Collect 

Einnahmen aus der Lkw-Maut

Toll Collect, das 2018 vom Bund übernommen wurde, übergab nach eigenen Angaben 2024 rund 13 Milliarden Euro aus der Lkw-Maut an den Bundeshaushalt, seit Einführung des Systems insgesamt über 100 Milliarden Euro. [7] Mit 7,78 Mrd. Euro floss 2024 das Geld größtenteils in die Unterhaltung der Bundesfernstraßen. Aber es wurden auch 5,95 Mrd. Euro für Investitionen und zur Förderung im Bereich Schiene verwendet sowie 0,16 Mrd. Euro für die Bundeswasserstraßen. [8]

Im Jahr 2024 waren laut BALM rund 1,685 Millionen mautpflichtige Fahrzeuge auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen unterwegs. Im Fernverkehr teilten sich im Jahr 2024 inländische und ausländische Lkw jeweils etwa zur Hälfte die Fahrleistung an den gefahrenen Kilometern. In der Statistik des BALM tragen an zweiter Stelle Lkw aus Polen mit rund einem Fünftel zur Fahrleistung bei. Es folgen vor allem osteuropäische Länder wie Tschechien, Rumänien und Litauen mit Anteilen zwischen drei und vier Prozent. Von den westeuropäischen Ländern findet sich nur die Niederlande mit einem Anteil von rund 2 Prozent unter den Top 10 der gefahrenen Kilometer. Im Fernverkehr sind Euro-6-Fahrzeuge die Regel, bereits 2024 betrug ihr Anteil rund 97 Prozent. [9]

 

Daten aus der Maut für Verkehrsanalysen

Die aus der Lkw-Maut gewonnenen Daten werden seit Mitte 2025 kostenfrei und öffentlich zur Verfügung gestellt. Im Lkw-Verkehrsportal sind die Daten in einer visuellen Darstellung allen Interessierten zugänglich. Hier lässt sich in den aktuellen und historischen Daten nach den Fahrleistungen auf bestimmten Strecken oder auch nach Fahrzeugparametern stöbern. [10]