Immer mehr Arbeitgebende eröffnen ihren Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit ein Dienstrad, sei es ein Fahrrad oder E-Bike (Pedelec oder S-Pedelec), zu leasen. Die beworbenen Vorteile sind vielfältig: Das Leasing spart beiden Seiten Steuern und Sozialabgaben. Somit ist es in der Regel günstiger als der Kauf eines Rads. Zudem fördert die vermehrte Nutzung des Rads Fitness und Gesundheit und schont Umwelt und Klima. Doch wie funktioniert Dienstrad-Leasing?

Merkmale von Dienstrad-Leasing

Dienstrad-Leasing ist ein

  • steuerbegünstigtes Modell
  • zur (zunächst) zeitlich begrenzten Nutzung
  • eines bei einem (beteiligten) Händler frei auswählbaren Fahrrads/E-Bikes
  • durch Arbeitnehmende im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
  • mit der Möglichkeit einer finanziellen Bezuschussung durch den Arbeitgebenden
  • unter Einschaltung eines Dienstleisters (der einen Leasinggeber und eine Versicherung vorgibt)
  • und einer regelmäßigen Kaufoption nach Ablauf des Überlassungszeitraums.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein Dienstrad-Leasing besteht nicht.

So funktioniert Dienstrad-Leasing

Das Dienstrad-Leasing besteht aus Vertragsbeziehungen zwischen mehreren Akteuren: Arbeitgeber (gleichzeitig Leasingnehmer), Arbeitnehmer, Dienstradanbieter, Leasinggeber (z.B. Bank), Verkäufer (Fahrradhändler oder -hersteller) sowie Versicherer.

Ausgangspunkt ist das Arbeitsverhältnis, im Rahmen dessen der Arbeitgebende dem Arbeitnehmenden die Möglichkeit eröffnet, zunächst zeitlich begrenzt auf 36 Monate, ein Fahrrad oder „E-Bike“ zur freien Nutzung zu erhalten. Während dieser Zeit steht das Rad im Eigentum des Leasinggebers. Nach Ablauf der Zeitspanne wird dem Arbeitnehmenden regelmäßig ein Angebot zum Eigentumserwerb unter Zahlung einer Ablösesumme offeriert.

Zunächst schließt der Arbeitgebende einen Dienstleistungsvertrag mit einem Dienstradanbieter sowie einen Leasingrahmenvertrag mit einem vom Dienstradanbieter vorgegebenen Leasinggeber. Hieraus entstehen noch keine weiteren (finanziellen) Verpflichtungen.

Anschließend kommuniziert der Arbeitgebende das Angebot gegenüber der Belegschaft. Soweit ein Arbeitnehmender dieses in Anspruch nehmen möchte, sucht sich dieser bei einem Fahrradhändler oder -hersteller das gewünschte Fahrrad aus. Hierbei kommen sowohl Ladengeschäfte als auch Online-Versender in Betracht. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Händler ein Dienstrad-Leasing mit dem vom Arbeitgebenden ausgewählten Dienstradanbieter ermöglicht. Dies kann erfragt werden bzw. ist bei Online-Händlern regelmäßig in den Zahlungsmöglichkeiten ersichtlich.

Zunehmend erfolgt die Beantragung der der Fahrradüberlassung durch den Arbeitnehmenden über eine durch den Dienstradanbieter zur Verfügung gestellte Online-Plattform. Die notwendigen Daten dazu werden entweder vom Verkäufer oder dem Arbeitnehmenden in die Online-Plattform eingespielt. Der Arbeitnehmende kann im Rahmen der Antragsstellung über die Plattform auch regelmäßig zwischen verschiedenen Varianten von Wartungen (die über Vertragshändler erfolgen) wählen. Ferner ist der Abschluss einer Versicherung obligatorischer Bestandteil.

Ein optionaler Zuschuss des Arbeitgebenden kann auf verschiedene Weise erfolgen (zum Beispiel ein Zuschuss zur monatlichen Rate oder die Übernahme der Versicherungskosten). Um insbesondere den Preis sowie die Auswirkungen auf das Gehalt zu ermitteln, stehen von diversen Dienstradanbietern unverbindliche Online-Rechner zur Verfügung. Das anschließende Freigabeverfahren erfolgt über die Online-Plattform. Wichtige Informationen und Handlungsnotwendigkeiten werden den Beteiligten zusätzlich per E-Mail mitgeteilt.

Mit der Freigabe des Antrags durch den Arbeitgebenden schließt dieser als Leasingnehmer einen Einzelleasingvertrag mit dem vom Dienstradanbieter vorgegebenen Leasinggeber, stets über 36 Monate inklusive Versicherung. Gleichzeitig wird zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eine Vertragsergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag geschlossen. Diese beinhaltet unter anderem die finanziellen Bestandteile sowie Verpflichtungen des Arbeitnehmenden im Hinblick auf die Sicherung und den Werterhalt des Fahrrads (welches sich im Eigentum des Leasinggebers befindet).

Durch die abgeschlossene Versicherung wird der Arbeitnehmende vor Ereignissen wie Beschädigung und Diebstahl geschützt. Gleichzeitig wird der Arbeitgebende vor Ausfällen, beispielsweise durch Kündigung des Arbeitnehmenden, bewahrt, indem die Versicherung die noch fälligen Leasingraten bei Rückgabe des Fahrrads übernimmt.

Nach Ablauf der 36 Monate wird das Fahrrad dem Arbeitnehmenden regelmäßig zum Kauf angeboten (dies wird jedoch vertraglich nicht zugesichert). Die Ablösesumme ist in dem Online-Rechner bereits vor Abschluss des Leasings ersichtlich. Soweit der Arbeitnehmende das Fahrrad nicht übernimmt, geht es über den Dienstradanbieter in eine Zweitverwertung.