
Vom Versandlager zum Recycler: Wie Lithium-Batterien in der Paketkette ihren Status wechseln
Ein Gerät mit eingebautem Akku kann auf dem Transportweg mehrfach seinen gefahrgutrechtlichen Status wechseln: freigestellt im Versand, vom Paketnetz ausgeschlossen als beschädigte Retoure, erneut freigestellt in der Sammlung. Ein Überblick über Begriffe und Schnittstellen.
Ein Gegenstand, mehrere Rechtszustände
Lithium-Batterien stecken in Smartphones, Kopfhörern, Werkzeugakkus, Powerbanks, Handventilatoren oder E-Zigaretten. Entscheidende Faktoren für die Logistik sind Zustand und Zweck der Beförderung. Dasselbe Gerät kann auf dem Weg vom Versandlager über das Paketnetz und die Retourenannahme bis zum Entsorger unter drei verschiedene Sondervorschriften des ADR fallen, des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. [1, 2] Maßgeblich ist derzeit die Ausgabe 2025, die in Deutschland mit der 30. ADR-Änderungsverordnung in Kraft gesetzt wurde. [3]
Das Vokabular der Kette
Klasse 9 und UN-Nummer: Lithium-Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9. Die UN-Nummer ist abhängig von zwei Faktoren: 1) Handelt es sich beim Material um Lithium-Ionen oder Lithium-Metall, und 2) reist die Batterie allein oder in beziehungsweise mit einem Gerät? UN 3480 erfasst Lithium-Ionen-Batterien allein, UN 3481 solche in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt. UN 3090 und UN 3091 sind die entsprechenden Gegenstücke für Lithium-Metall. [1, 2]
Zelle, Batterie, Nennenergie: Die Grenzwerte unterscheiden Zelle und Batterie; eine Batterie aus nur einer Zelle gilt als Zelle. Bei Lithium-Ionen zählt die Nennenergie in Wattstunden, bei Lithium-Metall die Masse des Lithiums in der Anode. [1, 2]
UN 38.3 und Prüfzusammenfassung: Gemeint ist der Testkatalog im UN-Handbuch „Prüfungen und Kriterien“, den jeder Zell- und Batterietyp durchlaufen haben muss. Das Ergebnis dokumentiert eine Prüfzusammenfassung, die Hersteller wie nachfolgende Vertreiber bereitstellen müssen, ausgenommen bei in Geräten eingebauten Knopfzellen. [1, 4]
Sondervorschrift: Kapitel 3.3 ADR enthält Sonderregeln; welche für eine UN-Nummer gelten, steht in Tabelle A. Für die Rücknahme ist das bedeutsam: SV 636 ist nur den Einträgen für Batterien allein (UN 3090, 3480) zugeordnet, SV 670 nur den Einträgen UN 3091 und 3481; sie erfasst aber nur in Geräte eingebaute Batterien. [1, 2, 4]
Zwischenverarbeitungsstelle: Hier enden die Freistellungen nach SV 636 und SV 670 b für gesammelte Batterien und Altgeräte. [1, 2] Das ADR definiert den Begriff nicht. [vgl. 1, 2]
Station 1: Der Versender
Für neue Ware ist die Sondervorschrift 188 die Eintrittskarte ins Paketnetz. Sind ihre Bedingungen erfüllt, unterliegen die Batterien keinen weiteren Vorschriften des ADR; Gefahrzettel, Beförderungspapier und bauartgeprüfte Verpackung entfallen. Die wichtigsten Bedingungen betreffen drei Ebenen. Erstens das Produkt: höchstens 20 Wh je Lithium-Ionen-Zelle und 100 Wh je Batterie, bei Lithium-Metall 1 Gramm beziehungsweise 2 Gramm Lithium, dazu ein nach UN 38.3 geprüfter Typ. Zweitens die Verpackung: Schutz vor Kurzschluss und Beschädigung, bei Geräten eine wirksame Sperre gegen unbeabsichtigtes Einschalten. Drittens die Kennzeichnung. [1, 2, 4]
Das Lithiumbatterie-Kennzeichen nach 5.2.1.9 ADR, ein Rechteck mit rot schraffiertem Rand, nennt die UN-Nummer, bei gemischtem Inhalt alle zutreffenden. Entfallen darf es nur, wenn ausschließlich eingebaute Knopfzellen enthalten sind oder wenn in einem Versandstück nicht mehr als vier Zellen oder zwei Batterien in Geräten stecken und die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst. Werden Pakete in einer Umverpackung zusammengefasst, muss das Kennzeichen sichtbar bleiben oder außen wiederholt werden, ergänzt um die Aufschrift „UMVERPACKUNG“ (englisch „OVERPACK“), mindestens 12 Millimeter hoch. [1, 2]

Station 2: Das KEP-Netz
Über dem ADR liegt eine zweite Regelebene: die Bedingungen des Paketdienstes. Nach den nationalen Gefahrgutregeln der Deutschen Post und DHL (Stand 07/2025) werden Lithium-Batterien, abgesehen von Fahrzeugen wie E-Bikes mit eingebautem Akku, nur befördert, wenn SV 188 eingehalten ist; d. h. der Transport von beschädigten oder defekten Lithium-Batterien ist ausgeschlossen, auch in oder mit Geräten. Die Liste der ausgeschlossenen Sondervorschriften nennt unter anderem SV 376, 377, 636 und 670. Voll reguliertes Gefahrgut befördert DHL Paket nicht, Gefahrgutpakete dürfen höchstens 30 Kilogramm wiegen. [5, 6, 7, 8]
Die Privatkundenseite vereinfacht die Kennzeichnung zur Faustregel „lose Batterien immer, Geräte ab drei Stück“; maßgeblich bleibt SV 188. [5, 7]
Die Folgen von Verstößen trägt nach den DHL-Regelungen grundsätzlich der Absender; unzulässiges oder falsch verpacktes Gefahrgut darf der Dienstleister zurückbefördern oder notfalls vernichten. [5, 6, 8] Das Paketnetz von DHL Paket ist für SV-188-Ware ausgelegt, alles andere erfordert eine andere Art von Transport.
Station 3: Die Retourenannahme
Eine Rücksendung ist eine neue Beförderung, für die dieselben Bedingungen gelten wie auf dem Hinweg. Die entscheidende Frage lautet: Entspricht die Batterie noch dem geprüften Typ? [1, 2]
Die Sondervorschrift 376 erfasst beschädigte oder defekte Batterien, die dem geprüften Typ nicht mehr entsprechen. Als mögliche Fälle nennt das ADR sicherheitsbedingt defekte, ausgelaufene oder entgaste, physisch oder mechanisch beschädigte Batterien sowie solche, die sich vor der Beförderung nicht diagnostizieren lassen. Die Bewertung muss anhand von Sicherheitskriterien des Herstellers oder durch einen technischen Sachverständigen erfolgen. Anhaltspunkte sind etwa auslaufendes Elektrolyt, Verformungen oder Verfärbungen am Gehäuse und Schäden am Batteriemanagementsystem. [1, 2, 4]
Die Batterie wird dann voll reguliert befördert. Die Verpackungsanweisung P908 verlangt eine Verpackung auf dem Prüfniveau der Verpackungsgruppe II, darin jede Batterie oder jedes Gerät einzeln in einer Innenverpackung, umgeben von nicht brennbarem, elektrisch nicht leitendem Wärmedämmstoff. Dazu kommen die Aufschrift „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN“ beziehungsweise „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN“ und im Beförderungspapier der Vermerk „BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376“. Bei DHL Paket ist eine solche Sendung ausgeschlossen. [1, 2, 5, 6]
In der Praxis eines Versandhändlers, der Akkugeräte verschickt und Altgeräte zurücknimmt, zeigt sich, dass die Retourenannahme die eigentliche Sortierstelle der Kette ist. Hier entscheidet sich, ob ein Gerät als Ware, als Altgerät oder als beschädigte Batterie weiterläuft. [1, 2, 4, 5, 6, 8]
Station 4: Sammlung und Entsorger
Rücknahmepflichten verstärken diesen Transportweg von Batterien. Ein Beispiel: Spätestens seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Händler, die E-Zigaretten verkaufen, ausgediente E-Zigaretten unentgeltlich und ohne Neukauf zurücknehmen (§ 17 Abs. 1a, § 46 Abs. 1 ElektroG); im Versandhandel gilt das auch (§ 17 Abs. 2). Größere Vertreiber trifft zusätzlich die allgemeine Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte, im Versandhandel ab 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte (§ 17 Abs. 1 und 2). [9, 10]
Für Altbatterien gilt die Rücknahmepflicht der Händler seit dem 18. August 2025 unmittelbar aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (Art. 62). Seit dem 7. Oktober 2025 ergänzt sie das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das Batteriegesetz abgelöst hat. Händler, die Gerätebatterien anbieten, müssen Altbatterien dieser Kategorie unentgeltlich und ohne Kaufpflicht zurücknehmen, auch im Versandhandel (§ 14 BattDG). Batterien in Altgeräten sind ausgenommen; für sie gilt das ElektroG. Die zurückgenommenen Batterien gehen an eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung, also in genau den Sammelstrom, für den das ADR eigene Freistellungen vorsieht. [11, 12]
Für gesammelte Ware kennt das ADR eigene Freistellungen. SV 636 gilt bis zur Zwischenverarbeitungsstelle für lose Zellen und Batterien, die zum Sortieren, Entsorgen oder Recyceln gesammelt werden: höchstens 500 Gramm je Stück und dieselben Wh- und Lithiumgrenzen wie bei SV 188. SV 670 betrifft Batterien in Altgeräten aus privaten Haushalten. Buchstabe a stellt ohne Verpackungs- oder Kennzeichnungsauflagen Batterien frei, die nicht Hauptstromquelle sind, sofern das Gerät keine andere Hauptstrombatterie enthält und sie schützt, etwa Knopfzellen zum Datenerhalt. Buchstabe b erfasst bis zur Zwischenverarbeitungsstelle die übrigen Altgeräte, ohne Masse- oder Wh-Grenze. [1, 2, 4]
Für SV 636 und SV 670 b ähneln sich die Bedingungen: Verpackung gemäß P909, wobei deren Zusatzanforderungen 1 und 2 zum Kurzschluss- und Wärmeschutz entfallen, bei Geräten alternativ stabile, verschlossene Sammelbehälter; ein Qualitätssicherungssystem, das höchstens 333 Kilogramm Lithium- und Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien je Beförderungseinheit sicherstellt; die Aufschrift „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“. Bemerkenswert ist, dass beide ausdrücklich auch von SV 376 befreien. Ein beschädigtes Gerät muss in der Sammellogistik also nicht nach P908 reisen. Ins Paketnetz führt das nicht, denn DHL Paket schließt SV 636 und 670 aus. [1, 2, 4, 5, 6]
Das ADR gilt durchgehend, die Freistellungen sind Teil davon. Nach der Zwischenverarbeitungsstelle unterliegt der Weitertransport den regulären Pflichten; SV 377 erleichtert nur punktuell: Verpackungen gemäß P909 sind zulässig, die Typanforderungen einschließlich des UN-38.3-Nachweises entfallen, die Aufschrift zur Entsorgung oder zum Recycling ist Pflicht. Erkannte beschädigte Batterien fallen unter SV 376. [1, 2, 4]

Fünf Fragen für die Übergabestellen
1. Versender an Paketdienst: Liegt für jeden Akkutyp die Prüfzusammenfassung vor, steht die Wh-Angabe auf dem Gehäuse, und ist eine Kennzeichnungsausnahme tatsächlich erfüllt? [1, 2]
2. Kunde an Retourenportal: Wird der Zustand des Akkus abgefragt, bevor ein Label entsteht, und gibt es für „beschädigt“ einen Transportweg außerhalb des Paketnetzes? [1, 2, 5, 6]
3. Paketdienst an Retourenannahme: Wer prüft eingehende Geräte nach welchen Kriterien, und wo werden auffällige Geräte getrennt gelagert? [1, 2]
4. Retourenannahme an Sammlung: Werden lose Batterien und Geräte in getrennten, korrekt beschrifteten Gebinden gesammelt? [1, 2]
5. Sammlung an Entsorger: Wer ist Absender der Abholung, wer überwacht und dokumentiert die 333-Kilogramm-Grenze? [1, 2]
Ausblick
Zum 1. Januar 2027 tritt das ADR 2027 in Kraft; die meisten neuen Vorgaben sind nach der Übergangsfrist ab Juli 2027 anzuwenden, laut Fachpresse auch neue Regelungen bei Batterien. Neue Abläufe sollten gegen den neuen Wortlaut geprüft werden. [13]
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der amtliche Wortlaut der Vorschriften und die aktuellen Bedingungen des jeweiligen Paketdienstes; im Zweifel sollte ein Gefahrgutbeauftragter hinzugezogen werden.
Quelle
[1] Economic Commission for Europe Inland Transport Committee (2024): Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR) Volume I. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[2] Economic Commission for Europe Inland Transport Committee (2024): Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR) Volume II. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[3] Bundesgesetzblatt (2025): Dreißigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[4] BAM, Datenbank Gefahrgut (2026): UN 3481: deutscher Wortlaut der SV 188, 376, 377 und 670. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[5] DHL (2025): Nationaler Gefahrengutversand mit DHL Paket – so ist´s sicher. Zuletzt geprüft: 21.10.202
[6] Deutsche Post/DHL (2025): Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[7] DHL (2025): Versand gefährlicher Güter mit DHL Paket für Privatkunden. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[8] DHL (2025): Gefahrgutversand mit DHL Paket für Geschäftskunden. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[9] Gesetze im Internet: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- - und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[10] Gesetze im Internet: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[11] Gesetze im Internet (2025): Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz - BattDG). Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[12] Europäischen Parlaments und des Rates (2023): Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG. Zuletzt geprüft: 21.10.2026
[13] VerkehrsRundschau (2026): ADR 2027: Diese Änderungen kommen auf Gefahrguttransporte zu. Zuletzt geprüft: 21.10.202




