„Ich dachte, am nächsten Morgen wäre das längst kein Problem mehr.“ Solche Aussagen hören wir in der verkehrspsychologischen Praxis immer wieder. Am Abend wurde Cannabis konsumiert, am nächsten Tag gefahren. Man fühlt sich wieder nüchtern und denkt: Wenn ich ausreichend gewartet habe, wird schon nichts passieren.

Seit der Teillegalisierung im Jahr 2024 stellt sich deshalb die Frage: Wird Cannabis heute als weniger problematisch wahrgenommen und überträgt sich das möglicherweise auf den Straßenverkehr?

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THC lässt sich nicht einfach berechnen

Mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gilt ein gesetzlicher Grenzwert. Für den Einzelnen ist diese Zahl aber nur begrenzt hilfreich. Anders als beim Alkohol lässt sich nicht einfach berechnen, wann der eigene THC-Wert wieder darunterliegt. Wer sich am nächsten Morgen wieder unbeeinträchtigt fühlt, kennt seinen tatsächlichen THC-Wert deshalb noch nicht.

Auch für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist der Grenzwert nicht allein entscheidend. Bereits nach einer erstmaligen Cannabisfahrt kann eine Begutachtung angeordnet werden, wenn weitere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen [1].

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Neue Beurteilungskriterien nach der Teillegalisierung

Die 2026 erschienenen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung (BK 5) berücksichtigen die veränderte Rechtslage [2]. Unter bestimmten Voraussetzungen [3] kann auch bei einem risikoarmen Cannabiskonsum die Fahreignung gegeben sein, wenn Konsum und Fahren zuverlässig getrennt werden. Das ähnelt dem kontrollierten Trinken bei Alkohol.

Wer weiter Cannabis konsumiert, muss sich deshalb mit dem eigenen Konsum auseinandersetzen: Wie häufig und wie viel wird konsumiert, in welcher Form und mit welchem THC-Gehalt? Ist der Wirkstoffgehalt unbekannt, erhöht das die Unsicherheit. Entsprechend wichtig sind ausreichende Wartezeiten und zusätzliche zeitliche Puffer.

Die einfache Regel „Ich warte bis zum nächsten Morgen“ trägt dem nicht Rechnung.

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Hinweise auf eine veränderte Risikowahrnehmung

Eine aktuelle Studie zu E-Scooter-Fahrten unter THC-Einfluss liefert einen interessanten Hinweis. In 688 untersuchten Fällen stieg die tägliche Fallzahl nach der Teillegalisierung signifikant. Die THC-Konzentrationen selbst veränderten sich dagegen nicht signifikant. Als mögliche Erklärung für die gestiegenen Fallzahlen wird in der Studie neben einem veränderten Konsum auch eine veränderte Risikowahrnehmung diskutiert. [4]

Nach der Reform kamen deutlich weniger Menschen wegen Cannabis zu uns in die MPU-Vorbereitung. Bundesweit sieht es ähnlich aus: Laut der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) ging es 2023 bei knapp 33 Prozent der 82.261 MPUs um Drogen oder Medikamente [5], 2025 nur noch bei rund 21 Prozent von 70.135. Das sind etwa 15.000 statt 27.000 Begutachtungen. Inzwischen haben wir den Eindruck, dass es bei uns wieder mehr werden. Oft sind die THC- und Abbauwerte auffällig hoch, und manche fallen nicht zum ersten Mal auf. Die Erklärungen klingen ähnlich: Der Konsum sei lange genug her gewesen, man habe sich wieder fit gefühlt.

Unsere Beobachtungen sind Eindrücke aus der Praxis, keine erhobenen Daten. Ob sich der Rückgang fortsetzt oder umkehrt, wird die Zukunft zeigen.

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Was bedeutet das für die Prävention?

Viele Aspekte des Alkohol- und Drogenkonsums sind bereits Teil der Fahrausbildung. Nach der Cannabis-Teillegalisierung stellt sich jedoch die Frage, ob die besonderen Schwierigkeiten bei der Trennung von Cannabiskonsum und Fahren dort noch stärker thematisiert werden sollten. Dazu gehört vor allem, dass sich aus Konsummenge und Zeitabstand nicht einfach ableiten lässt, wann eine Fahrt wieder unproblematisch ist.

Für Personen in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ohnehin ein Cannabisverbot am Steuer. Das Wissen über die Besonderheiten von Cannabis bleibt aber auch für das spätere Fahrverhalten wichtig.